Online-Check-In = Reiseantritt?
Ein rechtzeitiger Online-Check-In für den gebuchten Flug spart meist Zeit am Flughafen und erhöht die Chance, einen »guten« Sitzplatz im Flieger zu ergattern. Für Reisende mit einer Rücktrittsversicherung kann die Frage interessant werden, ab welchem Zeitpunkt eine Reise als angetreten gilt.
Urlaubsreisen werden bei der Buchung häufig mit einer Reiserücktrittsversicherung kombiniert. Sie soll im Fall einer Erkrankung vor dem Aufbruch in die schönste Zeit des Jahres den finanziellen Schaden, der sich aus der Stornierung der Buchung ergibt, ganz bzw. teilweise erstatten. Der Versicherungsschutz endet üblicherweise mit dem Antritt der Reise.
Das Amtsgericht München hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Versicherer der Auffassung war, dass bereits der Online-Check-In
mit dem Reiseantritt gleichzusetzen sei. Eine Erkrankung des Versicherten nach dem Zeitpunkt des Online-Check-In könne deshalb nicht als Rücktrittsgrund und Anlass zur Leistungserbringung gewertet werden. Das Gericht urteilte anders und befand, dass es auf den faktischen Reiseantritt ankomme. Der liege vor, wenn Gepäck aufgegeben oder das Gate mit Bordkarte betreten werde. Der Reiseversicherer musste die versicherte Leistung erbringen.
Quelle: Arbeitsgericht München (Urteil: Az.: 171 C 18960/13)
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